Scroll Top

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Pulverbeschichtung von Felgen bei Kogaj Pulverbeschichtung.

§1 Geltungsbereich
Für alle Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen KOGAJ gelten ausschließlich die
nachfolgenden AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.

§2 Auftragserteilung
Die Felgen werden gemeinsam mit dem Kunden durchgesehen und ein schriftlicher Auftrag erstellt, den
der Kunde am Ende unterschreibt. In dem Auftrag wird der Zustand der Felgen, Autoteile, Rahmen oder
Motorradteile beschrieben, wie z.B. Farbe und Zustand sowie das Vorhandensein von sichtbaren
Schäden. Sollten Schäden vorhanden sein, werden diese mit einem Mindestpreis von 15 Euro pro Felge
berechnet. Die endgültigen Kosten für Schäden werden erst nach dem Entlacken berechnet. Der Kunde
wird über die Kosten informiert und muss der Reparatur zustimmen, bevor sie durchgeführt wird.

§3 Ablauf der Pulverbeschichtung
Nach der Sichtung und der Auftragserteilung werden die Felgen chemisch entlackt und anschließend
gereinigt. Danach werden eventuelle Schäden begutachtet, und der Kunde wird darüber informiert, ob
weitere Kosten entstehen. Wenn Schäden repariert werden müssen, werden die Felgen geschliffen oder
einem Schweißermeister übergeben, der Aluminium auf die beschädigte Stelle aufträgt. Im Nachhinein
wird das aufgetragene Material durch das Schleifen der Felge angepasst. Es werden keine Schäden mit
Spachtel bearbeitet. Anschließend werden die Felgen mit Edelkorund gestrahlt und danach je nach
Auftrag zweilagig oder dreilagig beschichtet.

§4 Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage, kann je nach Auftragslage und Saison jedoch deutlich
abweichen. Nach der Fertigstellung des Auftrags wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, dass er
seine Felgen innerhalb von 7 Tagen abholen kann. Die Bezahlung erfolgt in BAR, per EC-Karte oder durch
Sofortüberweisung. Wird die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten, berechnen wir eine Pauschale von 35
Euro als Lagerkosten.

§5 Abnahme der Felgen
Bei der Abnahme der Felgen ist der Kunde verpflichtet, diese genau anzuschauen und durch seine
Unterschrift zu bestätigen, dass alles in Ordnung ist. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass
alles zufriedenstellend ist und dass er keine Ansprüche gegen uns geltend macht. Die Garantiezeit
beträgt ein Jahr, die Daten des Kunden werden im System eingepflegt und nach dem Garantieablauf
wieder gelöscht.

§6 Reifenservice
Unser Reifenservice umfasst das Abziehen der Reifen, das Wiederaufziehen und Auswuchten sowie die
Entsorgung der Altreifen. Die Kosten für den Reifenservice betragen 80 Euro, bei Runflat-Reifen fallen
zusätzlich fünf Euro pro Reifen an. Die Altreifenentsorgung kostet fünf Euro pro Reifen.

§7 Haftungsausschluss
Wir bieten unseren Kunden auch die Möglichkeit, Bordsteinschäden und Steinschläge zu beheben. Wir
übernehmen jedoch keine Verantwortung für Höhenschläge oder Unwuchten der Felgen. Der Kunde ist
selbst verpflichtet, einen Spezialisten zu finden, der die Felgen auf Unwucht oder Höhenschlag überprüft,
falls dies in seinem Interesse liegt. Mit seiner Unterschrift versichert der Kunde uns, dass die Felgen in
Ordnung sind. Falls der Kunde die Felgen nicht bei einem Spezialisten überprüfen lässt und es später zu
Höhenschlägen oder Unwuchten beim Reifenservice kommt, übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde
kann in diesem Fall keine Ansprüche geltend machen oder uns auf Google schlecht bewerten.

–§7.1 Wir weisen darauf hin, dass zu tiefe Steinschläge oder Beschädigungen nicht von uns
bearbeitet werden können. Wir können in diesen Fällen keine Haftung übernehmen und auch keine
Gewährleistung geben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Felgen auf Beschädigungen zu
überprüfen und uns rechtzeitig darauf hinzuweisen.

–§7.2 Für den Fall, dass der Kunde bei uns eine Reparatur in Auftrag gibt, wird die Reparatur nach
bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Wir können jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass
die Reparatur in jedem Fall den gewünschten Erfolg bringt.

§8 Garantie
Sollte ein Garantiefall eintreten, muss der Kunde uns die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Mit
seiner Unterschrift versichert der Kunde uns, dass er uns aus diesem Grund nicht schlecht bewerten
wird. Im Falle einer Bewertung auf Google muss der Inhalt der Bewertung den Mindestanforderungen
von drei Sternen entsprechen.

§9 Eigentumsvorbehalt
Die Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz Paderborn.

§11 Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.